Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19995
OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2007,19995)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.07.2007 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2007,19995)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2007,19995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,19995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vergabeverfahren: Wertung von Preisnachlässen an nicht vom Auftraggeber bezeichneter Stelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen i.R.e. nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) durchgeführten Ausschreibung für Rohbauarbeiten; Wertung von Preisnachlässen im Vergabeverfahren an nicht vom Auftraggeber bezeichneten ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    Mehr wird man bei aller Strenge von ihr selbst nicht verlangen können (vgl. BGH NJW 2007, 428, 429; OLG Karlsruhe, NJW 2005, S. 515, 516; Staudinger-Löwisch, BGB, Neubearbeitung 2004, § 286 Rdnr. 162).

    (2) Die Beklagte hat jedoch für eine etwaige pflichtwidrige falsche Rechtsauskunft ihres Rechtsgutachters über § 278 BGB einzustehen und nicht etwa nur für dessen falsche Auswahl (BGH NJW 2007, 428, 429; OLG Karlsruhe a.a.O.; Staudinger-Löwisch a.a.O. Rdnr. 163).

    Grundsätzlich liegt damit eine Konstellation vor, welche derjenigen vergleichbar ist, die der Entscheidung BGH NJW 2007, S. 428 zugrunde lag, denn entweder wurde der Rat vom jetzigen Beklagtenvertreter in Kenntnis der unklaren Rechtslage gegeben, ohne auf Bedenken hinzuweisen, oder er hat die Unklarheit der Rechtslage nicht gekannt; beides wäre fahrlässig.

    Wenn man den vom BGH ausgesprochenen Satz, der Schuldner dürfe das Risiko einer zweifelhaften Rechtslage nicht dem Gläubiger zuschieben und sei nur dann entlastet, wenn er mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte (NJW 2007, S. 428, 429 m.w.N.), wörtlich nimmt, so hätte die Beklagte in der vorliegenden Konstellation von vornherein keine Chance gehabt, den Vorwurf schuldhaften Verhaltens zu vermeiden, egal wie sie sich entschieden hätte.

    Anders als in den oben zitierten zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geht es hier vorliegend also nicht darum, ob die Beklagte Ansprüche geltend macht oder umgekehrt auf diese vorläufig verzichtet oder umgekehrt als Schuldnerin Forderungen eines Gläubigers nicht befriedigt oder dies unter Vorbehalt tut (worauf der BGH in NJW 2007, 428, 430 f den Schuldner verweist), sondern es liegt eine Situation vor, bei der es nur um die Alternative geht, ob die Beklagte als Schuldnerin der durch die Ausschreibung begründeten vorvertraglichen Pflichten entweder die Interessen bzw. Rechte des einen oder anderen Bieters (Gläubigers) verletzt.

  • BGH, 21.02.2006 - X ZR 39/03

    Rechtsfolgen der Ausschreibung nach VOB/A durch einen Privaten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    Wie der BGH in seiner Entscheidung vom 21.2.2006 (NJW-RR 2006, S. 963) entschieden habe, hafte ein privater Auftraggeber "wie ein öffentlicher Auftraggeber"; Ersterer könne deshalb keinesfalls schlechter gestellt werden als Letzterer.

    Jedoch bewirkt die wie hier ohne Einschränkung abgegebene Erklärung eines privaten Auftraggebers, dass er eine Ausschreibung nach den Regeln der VOB/A durchführen werde, die gleiche Selbstbindung des Ausschreibenden wie bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand, denn er begründet dann in gleicher Weise einen Vertrauenstatbestand bei den Teilnehmern der Ausschreibung dahingehend, dass die Regeln der VOB/A eingehalten werden und das wirtschaftlichste Angebot zwangsläufig zum Zuge kommt (BGH NJW-RR 2006, S. 963, 964; OLG Düsseldorf BauR 1993, S. 597, 598).

    Nach der oben angeführten Entscheidung des BGH (NJW-RR 2006, S. 963) gilt dies unterschiedslos für private und für öffentliche Auftraggeber im Sinne der §§ 97, 98 GWB.

  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    Zum einen sind allgemeine Geschäftsbedingungen nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2006, S. 1236, 1237 m.w.N.) nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragsparteien unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BGH NJW-RR 2006, S. 1236, 1237; BGH NJW 1988, S. 1261, 1262 m.w.N.).

    Dabei ist auch nach dem Sinn und Zweck der Klausel zu fragen (Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 4. Aufl., § 5 Rdnr. 7), ebenso ist auch eine "einschränkende" Auslegung von Formularbestimmungen möglich (BGH NJW 1988, S. 1261, 1262).

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    a) Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass bei einem dem Vergaberegime der §§ 97ff GWB unterliegenden öffentlichen Auftraggeber spätestens mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch den Bieter zwischen diesem und dem Ausschreibenden ein auf mögliche Auftragserteilung gerichtetes vorvertragliches Vertrauensverhältnis entsteht, das gegenseitige Aufklärungs-, Schutz- und Erhaltungspflichten beinhaltet, zu denen insbesondere die Beachtung der formellen und materiellen Vergabevorschriften in den § 22 bis 25 VOB/A gehört, mit der Folge, dass bei einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten der Auftraggeber dem dadurch geschädigten Bieter schadenersatzpflichtig ist (etwa BGH NJW 1981, S. 1673 m.w.N. und BGH NJW 2000, S. 661; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. Aufl., § 126 GWB Rdnr. 8; Kapellmann/Messerschmidt VOB Teile A und B, 2. Aufl. 2007, § 25 VOB/A (IX. Anhang) Rdnr. 114, 116).

    Obwohl nach den zur "culpa in contrahendo" entwickelten Grundsätzen dieser Schadensersatzanspruch in der Regel nur das negative Interesse (Vertrauensschaden) umfasst, wird ein Anspruch auf das positive Interesse dann anerkannt, wenn der übergangene Bieter darlegen (und notfalls beweisen) kann, dass er bei ordnungsgemäßer Durchführung der Vergabe den Zuschlag erhalten hätte und der Auftrag auch tatsächlich vergeben wurde (BGH NJW 2000, 661, 663 m.w.N.; BGH NJW 1998, S. 3644, 3646; Kapellmann/Messerschmidt, a.a.O., Rdnr. 121).

  • LG Stuttgart, 11.10.2006 - 18 O 35/06
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.10.2006 - 18 O 35/06 - wird.

    Das Urteil des Landgerichts Stuttgart, Az. 18 O 35/06, wird aufgehoben.

  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    (1) Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH an das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums strenge Maßstäbe anzulegen: der Schuldner hat die Rechtslage sorgfältig zu prüfen, soweit erforderlich Rechtsrat einzuholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig zu beachten (BGH NJW 1984, S. 1028, 1029f; NJW 1994, S. 2754, 2755; NJW 2001, S. 3114, 3115; NJW 2006, S. 3271, 3272f).
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    (1) Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH an das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums strenge Maßstäbe anzulegen: der Schuldner hat die Rechtslage sorgfältig zu prüfen, soweit erforderlich Rechtsrat einzuholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig zu beachten (BGH NJW 1984, S. 1028, 1029f; NJW 1994, S. 2754, 2755; NJW 2001, S. 3114, 3115; NJW 2006, S. 3271, 3272f).
  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 243/05

    Wohnraummietrecht - Staffelmiete: Klausel mit vereinbartem Kündigungsausschluss

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    Zum einen sind allgemeine Geschäftsbedingungen nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2006, S. 1236, 1237 m.w.N.) nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragsparteien unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BGH NJW-RR 2006, S. 1236, 1237; BGH NJW 1988, S. 1261, 1262 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.2001 - VIII ZR 279/00

    Geltendmachung eines nicht bestehenden Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    (1) Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH an das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums strenge Maßstäbe anzulegen: der Schuldner hat die Rechtslage sorgfältig zu prüfen, soweit erforderlich Rechtsrat einzuholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig zu beachten (BGH NJW 1984, S. 1028, 1029f; NJW 1994, S. 2754, 2755; NJW 2001, S. 3114, 3115; NJW 2006, S. 3271, 3272f).
  • BGH, 14.06.1994 - XI ZR 210/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabtretung von Lohn- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    (1) Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH an das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums strenge Maßstäbe anzulegen: der Schuldner hat die Rechtslage sorgfältig zu prüfen, soweit erforderlich Rechtsrat einzuholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig zu beachten (BGH NJW 1984, S. 1028, 1029f; NJW 1994, S. 2754, 2755; NJW 2001, S. 3114, 3115; NJW 2006, S. 3271, 3272f).
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZR 153/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 14 U 173/03

    Schuldnerverzug: Vertretenmüssen eines fehlerhaften Sachverständigengutachtens

  • VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02

    Absoluter Pauschalnachlass anstatt eines prozentualen Nachlasses

  • VK Thüringen, 15.06.2006 - 360-4002.20-024/06-J-S

    Ausschluss eines Nachlasses

  • VÜA Niedersachsen, 25.03.1997 - 32.2-35.66

    Nebenangebot oder "unzulässige Änderung" der Verdingungsunterlagen?

  • VK Arnsberg, 27.07.2005 - VK 10/05

    Beschränkende Eingrenzungserklärungen führen zum Ausschluss!

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

  • BGH, 26.03.1981 - VII ZR 185/80

    Berechtigung zum Schadensersatz bei unkorrekter Vergabe eines Auftrags

  • OLG Dresden, 18.10.2001 - WVerg 8/01

    Fehlende Preisangabe: Angebotsausschluss zwingend?

  • OLG Oldenburg, 21.03.1996 - 8 U 248/95

    Pflichtwidriges Verhalten eines Auftraggebers bei Erteilung eines Zuschlags an

  • OLG Düsseldorf, 05.03.1993 - 22 U 220/92

    Aufhebung der Ausschreibung; Haftung des Auftraggebers

  • OLG Schleswig, 16.10.2001 - 6 Verg 4/01

    Vergabeverfahren: Wertung des Angebots bei einem nur im Anschreiben angegebenem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.05.2017 - 12 U 192/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18507
OLG Brandenburg, 18.05.2017 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2017,18507)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.05.2017 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2017,18507)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2017,18507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,18507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Haftungsprivilegierung gem. § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; SGB VII § 104 Abs. 1 S. 1
    Voraussetzungen der Haftungsprivilegierung gem. § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Gestörtes Gesamtschuldnerverhältnis bei Verkehrsunfällen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall auch bei Verkehrsunfall mit einem Mietwagen möglich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 429
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • SG Frankfurt/Main, 13.12.2016 - S 8 U 62/13
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2017 - 12 U 192/06
    Auf die dagegen erhobene Klage hat das Sozialgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 13.12.2016 - S 8 U 62/13 - festgestellt, dass es sich bei dem Verkehrsunfallereignis vom 29.06.2003 für den Kläger um einen Arbeitsunfall handelt, und den Bescheid der BG... vom 22.10.2012 entsprechend abgeändert.

    Die Akten der StA Frankfurt (Oder), Az.: 450 Js 23222/03, sowie des Sozialgerichts Frankfurt am Main, Az.: S 8 U 62/13, sind beigezogen worden.

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2017 - 12 U 192/06
    Die Haftung eines Zweitschädigers beschränkt sich im Verhältnis zum Geschädigten auf die Quote des Schadens, die auf diesen im Innenverhältnis zu dem anderen Gesamtschuldner (Erstschädiger) endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch eine sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegierung des Erstschädigers gestört wäre (vgl. BGHZ 61, 51, 55; BGHZ 94, 173, 176; BGH NJW 2003, 2984; BGH NJW 2004, 951; BGH NJW 2005, 2309, 2310; Küppersbusch/Höher, a.a.O., Rn. 557).
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 434/01

    Inanspruchnahme der BGB -Gesellschaft bei Privilegierung eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2017 - 12 U 192/06
    Die Haftung eines Zweitschädigers beschränkt sich im Verhältnis zum Geschädigten auf die Quote des Schadens, die auf diesen im Innenverhältnis zu dem anderen Gesamtschuldner (Erstschädiger) endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch eine sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegierung des Erstschädigers gestört wäre (vgl. BGHZ 61, 51, 55; BGHZ 94, 173, 176; BGH NJW 2003, 2984; BGH NJW 2004, 951; BGH NJW 2005, 2309, 2310; Küppersbusch/Höher, a.a.O., Rn. 557).
  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2017 - 12 U 192/06
    In einer solchen Fahrgestaltung entspricht es der Ratio legis der §§ 104 ff SGB VII, den Unternehmer und die Arbeitskollegen von dem damit verbundenen Risiko freizustellen und dadurch den Betriebsfrieden zu wahren (vgl. BGH a.a.O.; vgl. auch BAG VersR 2005, 1439; BAG VersR 2004, 1047; OLG Stuttgart VersR 2003, 71 - jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 22.01.2013 - VI ZR 175/11

    Haftungsprivilegierung beim Arbeitsunfall: Verbindung zwischen den Tätigkeiten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2017 - 12 U 192/06
    Keine Bindungswirkung besteht hinsichtlich der Feststellung, ob es sich um einen Betriebs- oder Wegeunfall handelt (vgl. BGH NZV 2013, 280; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 12. Aufl., Rn. 554).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 334/04

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher Schädigung oder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2017 - 12 U 192/06
    Entscheidend ist, ob sich im Unfall das betriebliche Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem manifestiert oder ob dieses Verhältnis zum Unfall keinen oder nur einen losen Zusammenhang hat (vgl. BGH VersR 2006, 221).
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 349/02

    Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2017 - 12 U 192/06
    Dies ist der Fall, wenn eine Fahrt maßgeblich durch die betriebliche Organisation geprägt ist, insbesondere indem sie durch die Organisation als innerbetrieblicher bzw. innerdienstlicher Vorgang gekennzeichnet oder durch Anordnung des Dienstherrn zur innerbetrieblichen bzw. innerdienstlichen Aufgabe erklärt worden ist (vgl. BGHZ 157, 159 ff = NJW 2004, 949 ff; Küppersbusch/Höher, a.a.O., Rn. 541).
  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 548/02

    Haftungsausschluss nach den §§ 104 ff. SGB VII bei einem vom Arbeitgeber

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2017 - 12 U 192/06
    In einer solchen Fahrgestaltung entspricht es der Ratio legis der §§ 104 ff SGB VII, den Unternehmer und die Arbeitskollegen von dem damit verbundenen Risiko freizustellen und dadurch den Betriebsfrieden zu wahren (vgl. BGH a.a.O.; vgl. auch BAG VersR 2005, 1439; BAG VersR 2004, 1047; OLG Stuttgart VersR 2003, 71 - jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 10.05.2005 - VI ZR 366/03

    Voraussetzungen der Haftungsfreistellung des nicht auf der gemeinsamen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2017 - 12 U 192/06
    Die Haftung eines Zweitschädigers beschränkt sich im Verhältnis zum Geschädigten auf die Quote des Schadens, die auf diesen im Innenverhältnis zu dem anderen Gesamtschuldner (Erstschädiger) endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch eine sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegierung des Erstschädigers gestört wäre (vgl. BGHZ 61, 51, 55; BGHZ 94, 173, 176; BGH NJW 2003, 2984; BGH NJW 2004, 951; BGH NJW 2005, 2309, 2310; Küppersbusch/Höher, a.a.O., Rn. 557).
  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71

    Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2017 - 12 U 192/06
    Die Haftung eines Zweitschädigers beschränkt sich im Verhältnis zum Geschädigten auf die Quote des Schadens, die auf diesen im Innenverhältnis zu dem anderen Gesamtschuldner (Erstschädiger) endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch eine sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegierung des Erstschädigers gestört wäre (vgl. BGHZ 61, 51, 55; BGHZ 94, 173, 176; BGH NJW 2003, 2984; BGH NJW 2004, 951; BGH NJW 2005, 2309, 2310; Küppersbusch/Höher, a.a.O., Rn. 557).
  • BGH, 23.04.1985 - VI ZR 91/83

    Gesamtschuldnerausgleich bei Schmerzensgeldanspruch eines durch Dienstunfall

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2000 - 4 U 941/99

    Verkehrsunfall von Arbeitskollegen auf dem Betriebsparkplatz

  • OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 4 U 258/00

    Verkehrsunfall auf einer Heimfahrt von einer auswärtigen Baustelle als

  • OLG Saarbrücken, 03.12.2020 - 4 U 3/20

    1. Die Bindungswirkung für die Zivilgerichte nach § 108 Abs. 1 SGB VII erstreckt

    Die zivilrechtliche Anschlussfrage, ob hier die zivilrechtliche Haftung des Bekl., selbst wenn er den Tatbestand des § 823 BGB erfüllt hat, schon deshalb ausgeschlossen ist, weil er als Schädiger gem. §§ 104 ff SGB VII (zuvor §§ 636 ff RVO) privilegiert ist, ist immer erst im Haftpflichtprozess von den Zivilgerichten zu entscheiden (OLG Hamm r + s 1999, 200, 201, zitiert von BGH NZV 2013, 280, 282 Rn. 14; OLG Brandenburg r + s 2017, 555, 556; LSG Thüringen r + s 2016, 486; a. A. Ricke NZV 2019, 506, 508).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 12 U 192/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10700
OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2007,10700)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.2007 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2007,10700)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2007,10700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AVB § 12; ; AVB § 12 Abs. 3; ; AVB § 16 Abs. 6; ; BGB § 315 Abs. 3; ; BGB § 315 Abs. 3 S. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ALB 94 § 17; BGB §§ 305 ff.
    Wirksame Klausel über die Kürzung laufender Rentenleistungen wegen geringerer Überschüsse

  • rechtsportal.de

    ALB § 17
    Formularmäßige Vereinbarung der Kürzung laufender Rentenleistungen wegen geringer Überschüsse in der Kapitallebensversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klausel über die Kürzung laufender Rentenleistungen wegen geringerer Überschüsse in einem Lebensversicherungsvertrag; Geltung des öffentlichen Rechts für die Kalkulation der Versicherungsunternehmen sowie die Überschussermittlung; Überwachung der Einhaltung der ...

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kürzung von Überschussrenten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 12 U 192/06
    Nichts anderes ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.07.2005 (Az. 1 BvR 80/95); diese habe den Gesetzgeber zwar zu einer Neuregelung der Überschussbeteiligung verpflichtet, zugleich aber klargestellt, dass es bis dahin bei der geltenden Rechtslage bleibe.

    Auch wenn die derzeitige gesetzliche Ausgestaltung verfassungsrechtlich zu beanstanden ist, ist der verfassungsgemäße Ausgleich der beteiligten Interessen Sache des Gesetzgebers und bleibt es bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, spätestens aber bis zum 31.12.2007, bei dem bislang geltenden Recht (vgl. Urteil des BVerfG vom 26.07.2005, Az.: 1 BvR 80/95, BVerfGE 114, 73 ff., sub C.II.2., 3.).

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 12 U 192/06
    Für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der die AVB aufmerksam liest und verständig würdigt (zu diesem Maßstab vgl. z.B. BGH VersR 2003, 236 sub II.3.a), kann nach diesen Bestimmungen kein Zweifel daran bestehen, dass eine gleichbleibende Höhe der Überschussanteile - auch für die ersten fünf Jahre der Rentenauszahlung - nicht garantiert wird.
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 12 U 192/06
    Auf dieses vorgelagerte öffentlich-rechtliche Regelungswerk nimmt § 12 der AVB nach Anlage K 1 Bezug; dies ist AGB-rechtlich unbedenklich (vgl. BGH NJW 1995, 589 ff.).
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 116/04

    Fortzahlung von Überschüssen aus einer Lebensversicherung; Ansprüche deutscher

    Auch in der Instanzrechtsprechung wird die Ansicht vertreten, in derartigen Fällen sei für die Überschussbeteiligung bis zur gesetzlichen Neuregelung die gegenwärtige Rechtslage maßgeblich (OLG Karlsruhe VersR 2007, 1256 f.; OLG Celle VersR 2007, 930, 932 f.; LG Köln VersR 2007, 343 f.).
  • LG Köln, 11.09.2008 - 37 O 1293/07

    Anspruch auf eine individuelle Erhöhung der Überschussbeteiligung einer

    (OLG Karlsruhe VersR 2007, 1256; BGH NJW 1995, 589).

    (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2007, 1256).

  • OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09

    Anforderungen an die Transparenz bei der Festsetzung der Versicherungssumme einer

    Eine solche Gefahr besteht bei der Verweisung auf die - überdies regelmäßig durch die Aufsichtsbehörden überprüften (vgl. OLG Köln, VersR 2002, 600 unter besonderer Hervorhebung dieses Aspekts; ebenso Bruck-Möller-Winter, VVG , 8. Aufl., Anm. G 422) - Geschäftspläne der Versicherer nicht (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.1994 - IV ZR 124/93 - VersR 1995, 77; Urt. v. 7.11.2007 - IV ZR 116/04 - VersR 2008, 338 ; siehe auch OLG Karlsruhe, VersR 2007, 1256 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.04.2007 - 12 U 192/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,96635
OLG Brandenburg, 19.04.2007 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2007,96635)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.04.2007 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2007,96635)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. April 2007 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2007,96635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,96635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht